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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kurzzeitparkieren

 

1.  Zweck
Die Parkhäuser der Parking Zürich AG bieten Kundinnen und Kunden Parkplätze zum Parkieren von Motorfahrzeugen an. Dabei gilt es zu beachten, dass dies nur ohne Anhänger möglich ist.

2.  Parkieren
Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden, das  Fahrzeug innerhalb des Parkfeldes zu parkieren, so dass die benachbarten Parkfelder frei bleiben. Kann eines der benachbarten Parkfelder infolge Falschparkierens nicht benutzt werden, fallen die doppelten Parkgebühren an.

3.  Tarife

  • Beachten Sie, dass Sie vor der Ausfahrt den Tarif an den Kassenstationen, welche bei den Eingängen zum Parkhaus stehen, entrichten.
  • Nach dem Zahlvorgang stehen Ihnen 15 Minuten für die Ausfahrt zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Ausfahrt nicht mehr möglich, weshalb wir Sie bitten, an der Kassenstation eine Nachzahlung zu leisten.
  • Für beschädigte oder verlorene Tickets erheben wir eine Pauschalgebühr gemäss Tarifordnung. Sollten Sie das Ticket später wieder finden, erstatten wir Ihnen die verrechnete Pauschalgebühr nach Abzug der effektiven Parkgebühr und einer Umtriebsentschädigung von 10 Franken zurück.


4.  Haftung

  • Die Benützung der Parkhäuser der Parking Zürich AG erfolgt auf eigene Gefahr. Die Parking Zürich kann keine Haftung weder für Parkschäden noch für Gegenstände, die im Fahrzeug hinterlassen werden, übernehmen. Selbstverständlich haftet die Parking Zürich AG aber für Schäden, die nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen einen Schadenersatzanspruch begründen.
  • Als Benutzerinnen und Benutzer der Parkhäuser der Parking Zürich AG haften Sie für Schäden, die Sie verursachen.

 
5.  Überwachung
All unsere Parkhäuser werden videoüberwacht. Aus Sicherheitsgründen können Autokennzeichen, Bilder der Überwachungskameras und Gespräche der Gegensprechanlage aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen sind nur autorisierten Personen zugänglich; sie werden nur eine begrenzte Zeit aufbewahrt und periodisch überschrieben.

6.  Werbung im Parkhaus
Das Verteilen oder Anbringen von Werbematerialien oder Flugblättern bei parkierten Fahrzeugen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden die Reinigungskosten und eine Umtriebspauschale in Rechnung gestellt.

Version: April 2011

Parking Zürich AG | Widdergasse 1 | 8001 Zürich | Tel.: 044 229 50 50 | info@parkingzuerichag.ch
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